Neue Strafen für Klimaanlagen – „gelten nur für Verbrenner“

Begonnen von Cavemen, 02.07.2024, 16:00:54 CEST

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Schon wieder gibt es neue Strafen, diesmal für Klimaanlagen. Betroffen sind vor allem Fahrer von Verbrennungsmotoren. Ausnahmen gibt es für Elektroautos, denn diese sind von den neuen Strafen befreit.


Symbolbild © istockphoto/humonia

Kaum jemand kann sich einen Sommer ohne Klimaanlage im Auto vorstellen. Ausgerechnet jetzt gibt es neue Strafen für Klimaanlagen. Das hat teure Folgen, vor allem für Verbrenner.

Der Gesetzgeber verbietet es – neue Strafen für Klimaanlagen

Es ist nicht immer leicht, den Überblick über die vielfältigen Sanktionen in der Straßenverkehrsordnung zu behalten. In Deutschland gilt eine der neuen Strafen für Klimaanlagen. Ein Blick in Paragraf 30 hilft. Dort schreibt der Gesetzgeber vor, dass unnötiger Lärm beim Betrieb von Fahrzeugen verboten ist. Außerdem sind Abgasbelästigungen jeder Art zu vermeiden. Dazu gehört auch das Verbot, den Motor eines Autos unnötig laufen zu lassen. In den meisten Fällen ist es jedoch notwendig, diesen für die Klimaanlage laufen zu lassen, bevor man einsteigt oder im geparkten Auto wartet. Im Grunde genommen verbietet der Gesetzgeber die Klimaanlage im Sommer nicht. Doch darf man sich nicht einfach mit seinem Auto in die Stadt oder auf die Straße stellen und den Motor laufen lassen. Das würde unweigerlich zu einer Belästigung führen, heißt es in den Gesetzestexten.

Hohes Bußgeld zahlen – Klimaanlage im Sommer

Dennoch sieht man in der Innenstadt bei zähfließendem Verkehr oder Stau Autofahrer mit laufendem Motor und eingeschalteter Klimaanlage. Dies ist oft die einzige Möglichkeit, um es überhaupt noch im Auto bei der Hitze aushalten zu können. Doch das ist nicht immer erlaubt. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen. Natürlich liegt es immer im Ermessen der Kontrolleure wie Ordnungsamt und Polizei, ob es gerade nötig ist, den Motor laufen zu lassen oder nicht. Sicherlich wird niemand einen Strafzettel bekommen, wenn er an einer Ampel oder einer Baustelle steht, den Motor laufen lässt und zu einem späteren Zeitpunkt weiter fährt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Elektroautos, da sie keinen Verbrennungsmotor haben. Hier ist es ohne weiteres erlaubt, die Klimaanlage auch im Stand laufen zu lassen.